Immopit steht für zertifizierte Qualität
Wir bleiben für Sie up-to-date! Die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34c Gewerbeordnung setzen u.a. für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter, die in der WEG-, Miet-oder Sondereigentumsverwaltung tätig sind, einen zertifizierten Fortbildungsnachweis von 20 Stunden in drei Jahren voraus.
Auf dieser Seite stellen wir eine Auswahl unserer Zertifikate ein, die eine Gesamtstundenzahl für Fortbildungen von 42,25 Stunden in drei Jahren ergeben.
Die tatsächlich von uns aufgewendete Stundenzahl für Fortbildungen ist um einige Stunden höher, jedoch können wir hier nicht alle Zertifikate einstellen.
Auf dieser Seite stellen wir eine Auswahl unserer Zertifikate ein, die eine Gesamtstundenzahl für Fortbildungen von 42,25 Stunden in drei Jahren ergeben.
Die tatsächlich von uns aufgewendete Stundenzahl für Fortbildungen ist um einige Stunden höher, jedoch können wir hier nicht alle Zertifikate einstellen.